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Das Landgericht Braunschweig hat heute in zwei Verfahren (5 O 1110/11 und 5 O 2894/11) die Schadensersatzklagen gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, abgewiesen. In den beiden Verfahren hatten die Kläger Schadenersatzansprüche von zusammen rund 4,7 Millionen Euro behauptet.
Die Porsche SE begrüßt die beiden erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Braunschweig und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Porsche SE hält die durch diverse Spekulanten behaupteten Schadensersatzansprüche für unbegründet und die in den USA anhängig gemachten Klagen für unzulässig und unbegründet.
Wenn der Wirt auch das Risiko ist. Das er die Viren beim Abräumen ihre Nachbarn anhatte und dessen Viren dann über den Teller zur Gabel des nächsten weiterreicht ist zu vernachlässigen. Auch das 2 Gäste an Nachbartisch bereits mehrfach niesen mü.....
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